Sachverständiger

Kfz-Gutachter

Sie sollten wissen, dass Ihnen bei unverschuldeten Unfällen IMMER die freie Wahl eines KFZ-Sachverständigen zusteht.

Im eigenen Interesse sollten Sie daher von Ihrem Recht Gebrauch machen und selbst uns als Kfz-Sachverständiger beauftragen.

Die Kosten für das Gutachten werden von der gegnerischen Versicherung erstattet.

 

In unserem Gutachten ermitteln und dokumentieren wir zur Beweissicherung:

 

Reparaturkosten

WIEDERBESCHAFFUNGSWERT

Restwert (bei totalschaden)

Nutzungsausfall pro Tag

REPARATURDAUER

Wertminderung

(Wertminderung wird in Kostenvoranschlägen nicht ermittelt, steht  Ihnen aber rechtlich  zu, welche die  Versicherung zusätzlich an Sie bezahlen muss.)

Reparaturfirma

Werkstatt

Selbstverständlich dürfen Sie IMMER eine Werkstatt Ihres Vertrauens aufsuchen und Ihr KFZ dort reparieren lassen.

 

Die Versicherungen haben kein Recht Ihnen eine Reparaturfirma vorzuschreiben!

 

Zudem dürfen Sie auch den Weg der fiktiven Abrechnung, also die Auszahlung der Reparaturkosten wählen.

Hierzu beraten wir Sie gerne kostenlos.

Rechtsberatung

Rechtsanwalt

Zweifelsohne dürfen Sie IMMER einen Anwalt Ihres Vertrauens zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche hinzuziehen. Die hierfür entstehenden Kosten sind unmittelbar von der Versicherung des Schädigers zu tragen. 

Gerne leiten wir Ihr Gutachten auch an einen von uns empfohlenen Partneranwalt weiter.

Das sind Ihre Rechte bei einem Unfallschaden!